Automatenpedia 1990

Teil 8

 

 

Von Esteka für www.goldserie.de

Goldserie e.V. - Erster Deutscher Verein der Münzspielfreunde

 

 

Flipper

 

1990 erschienen viele interessante Flipper. Beispielhaft einige Neuerscheinungen:

 

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Der bekannte Schauspieler Heiner Lauterbach flippert gerne zu Hause

 

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Zeitschriftentitel

 

Immer ein Blick zurück wert, die Titel der Automatenzeitschriften 1990:

 

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Welchen Status hat eigentlich eine Automatenzeitschrift? Berichtet sie unabhängig wie eine Tageszeitung? Nein. Der Sigert Verlag, Herausgeber des Automatenmarktes, gehört den drei Säulen (Herstellern, Großhändlern, Aufstellern) der Automatenindustrie. Kritische Berichte sind nicht gefragt, wie folgende Statuten deutlich machen.

 

 

Unsere Redaktion verpflichtet sich zu Neutralität und Branchentreue

 

Im Rahmen der satzungsgemäßen Ziel­setzung des Sigert-Verlages gilt für die Zu­sammenarbeit des »Automaten Markt« mit der Automatenbranche folgendes

 

 

Redaktionsstatut

 

Der »Automaten Markt« ist eine bran­chenpolitisch engagierte, in jeder Hinsicht unabhängige Fachzeitschrift für die Auto­matenwirtschaft. Aufgabe ist es, die Leser über Fachthemen und Ereignisse, die die Branche berühren, umfassend und objek­tiv zu informieren.

 

Die Redaktion identifiziert sich mit der Gesamtbranche in sämtlichen Wirtschaftsstufen. Gegenüber Einzelin­teressen innerhalb dieses Spektrums wahrt sie absolute Neutralität.

 

Der Automaten Markt ist eingebunden in die wirtschaftliche Konzeption des Sigert-Verlages. Daraus darf jedoch keine Einflußnahme  auf die redaktionelle Her­stellung abgeleitet werden.

 

Das Gesamtbrancheninteresse hat Vor­rang.

 

Insbesondere ist jede Verquickung von An­zeigen und redaktionellem Inhalt auszu­schließen. Jede mittel- oder unmittelbare Einflußnahme Dritter auf die Redaktion wird abgelehnt. Die Annahme und Ge­währung von Vorteilen jeder Art, die geeig­net sein könnten, die Entscheidungsfrei­heit von Verlag und Redaktion zu beein­trächtigen, sind mit der in diesem Statut festgeschriebenen journalistischen Aufga­be unvereinbar.

 

Zur Veröffentlichung bestimmte Nach­richten und Informationen in Wort und Bild sind mit dern ach den Umständen ge­botenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsge­halt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bear­beitung, Uberschrift oder Bildbeschrif­tung weder entstellt noch verfälscht wer­den. Dokumente müssen sinngetreu wie­dergegeben werden.

 

Die Redaktion enthält sich weitestgehend der Bewertung von Nachrichten-Inhalten. Bei umstrittenen Fragen müssen sämtli­che verfügbaren Kriterien in die Berichterstattung eingehen, um dem Leser eine Meinungsbildung frei von Einflüssen zu ermöglichen. Sofern persönliche Meinun­gen abgedruckt werden, sind diese als sol­che kenntlich zu machen. Für Kommenta­re gilt Entsprechendes.

 

Bei der Beschaffung von Nachrichten, In­formationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewendet werden. Bei Informations- oder Hinter­grundgesprächen vereinbarte Vertraulich­keit ist zu wahren.

 

Jede für den »Automaten Markt« tätige Person wahrt das Berufsgeheimnis. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Journali­sten wird wahrgenommen. Kein Infor­mant darf ohne dessen ausdrückliche Zu­stimmung preisgegeben werden.

 

Die Redaktion achtet die Intimsphäre des Menschen ebenso wie das Geschäfts­geheimnis von Unternehmen. Wird je­doch durch Fehlverhalten das Gesamt­brancheninteresse berührt, kann eine Er­örterung in derZeitschrift nach Anhörung der zuständigen Branchengremien in Be­tracht gezogen werden. Dabei ist unbe­dingt zu prüfen, ob durch eine Veröffentli­chung Persönlichkeitsrechte Unbeteilig­ter verletzt werden.

 

Es widerspricht journalistischem An­stand, unbegründete Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

 

Veröffentlichte Nachrichten oder Behaup­tungen, die sich nachträglich als falsch er­weisen, müssen auch ohne besondere Auf­forderung unverzüglich richtiggestellt wer­den.

 

Die Redaktion verpflichtet sich, nicht ge­gen die vorgenannten Ziele zu verstoßen und unter Wahrung ihres journalisti­schen Auftrags ihrer Verantwortung ge­genüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern gerecht zu werden. Einer Ent­scheidung des Deutschen Presserats im Falle einer Verletzung publizistischer Grundsätze unterwirft sich der»Automa­ten Markt« ohne Einschränkungen.

 

Dieses Redaktionsstatut ist ab sofort fester Bestandteil der Arbeitsverträge aller journalistischen Mitarbeiter des Sigert Verlages.         

 

 

 

 

Jahresrückblick

 

Das letzte Wort soll Paul Gauselmann vorbehalten sein. Ein Jahresrückblick für ein ereignisreiches Jahr, nicht nur für die Automatenindustrie.

 

 

PG.jpgDas Jahr 1990 steht zumindest in der zweiten Hälfte auch in der Spielge­rätebranche im Zeichen der Wieder­vereinigung. Gesetze und Verord­nungen gelten für die neuen Bundes­länder nun genauso wie für die soge­nannten „alten". Elektronische Spielgeräte sind also in der ehemali­gen DDR zugelassen worden. Da es jedoch an dem nötigen Anfangskapi­tal fehlte, wurden in den ersten Mo­naten überwiegend ausrangierte aber gewerberechtlich noch zugelassene Geräte bevorzugt. Die Bevölkerung im Gesamt-Deutschland ist mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 um ca. 30 Prozent größer gewor­den. Zwar ist die Wirtschaftskraft in den neuen Bundesländern auf länge­re Zeit noch nicht so, wie wir es hier am besten gewohnt sind. Aber mehr Freizeit und stetig wachsende Spiel­freude versprechen berechtigte Zu­kunftschancen für unsere Branche. Die Suche nach preiswerten bzw. ge­brauchten Geräten hat natürlich im zweiten Halbjahr eine starke Bele­bung der Nachfrage nach Neugeräten ausgelöst, die den mehr als 10prozentigen Rückgang im ersten Halbjahr innerhalb der Branche aus­geglichen haben. Seit dem 4. Novem­ber 1990 ist die neue Spielverordnung in Kraft. Es werden nur noch Geräte mit manipulationssicheren Zähl­werken zugelassen. Ab Mitte 1991 werden von PTB nur noch Geräte entsprechend der einstimmigen frei­willigen Vereinbarung genehmigt. Neben den Zählvorrichtungen sind auch andere freiwillige Beschränkun­gen einzubeziehen. In guten und in Spitzenplätzen wird der Spieler die neuen Geräte aus meiner Sicht sofort voll akzeptieren, obwohl die Auszah­lungsquote - vom Bruttobetrag gese­hen - nur noch 52,6 Prozent (bisher 60 Prozent) beträgt. Das entspricht nach Abzug der Mehrwertsteuer vom eingesetzten Betrag exakt 60 Prozent vom Einsatz ohne Mehrwertsteuer. Die höhere Mehrwertsteuer-Bela­stung für die Branche ist nur aufgrund der geänderten Spielverordnung zu verkraften. Entsprechend der Mehr­wertsteuer-Systematik trägt der Spie­ler die Mehrwertsteuer selber. Dank Öffnung des Ostmarktes war auch für die Branche 1990 insgesamt ein gutes Jahr. Der verstärkte Trend nach Unterhaltungsspielgeräten, auch ohne Geldgewinn, ist ungebrochen. Ein Schwerpunkt hat sich dabei insbeson­dere für die Sportspiele herauskri­stallisiert.

 

 

 

Euer Esteka